ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, dabei insbesondere insoweit, als es mit dem Sozialrecht verbunden ist.
Häufig auftauchende Fallgestaltungen sind die Geltendmachung von Restlohn, Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Abfindungen, sowie das Verhalten anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Hierbei sind stets die sozialrechtlichen Bezüge im Auge zu behalten, etwa die Vermeidung von Erstattungsansprüchen durch das Jobcenter oder von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit.
Immer wichtiger wird auch das Recht der Teilzeitbeschäftigten („Minijobber“ und „Midijobber“), sowie deren Verhältnis zu den Sozialversicherungen (Krankenkassen und Rentenversicherung) sowie zum Jobcenter („Aufstocker“).