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MIETRECHT



In einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung und Erhaltung der vermieteten Sache während der Mietzeit, der Vermieter zur Zahlung des Mietzinses.
Da der Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis ausgerichtet ist, kann es besonders bei langlaufenden Mietverträgen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen.

Für den Mieter stellen sich dabei häufig folgende Fragen:

Dem Vermieter stellen sich folgende Fragen:

Teilweise sind diese Fragen im Mietvertrag geregelt. Durch zahlreiche Änderungen in der Rechtsprechung sind allerdings manche Klauseln in Mietverträgen nicht mehr anwendbar,
als Beispiel seien nur die Schönheitsreparaturklauseln genannt. Deshalb sollten beide Parteien, insbesondere bei langlaufenden Verträgen, von Zeit zu Zeit prüfen lassen,
ob die entsprechenden Klauseln noch mit der Rechtsprechung vereinbar sind.

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