MIETRECHT
In einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter zur Gebrauchsüberlassung und Erhaltung der vermieteten Sache während der Mietzeit, der Vermieter zur Zahlung des Mietzinses.
Da der Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis ausgerichtet ist, kann es besonders bei langlaufenden Mietverträgen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen.
Für den Mieter stellen sich dabei häufig folgende Fragen:
- Ist die Nebenkostenberechnung korrekt?
- Ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt?
- Ist die Kündigung rechtens?
- Wie steht es mit der Kündigungsfrist? Liegt Eigenbedarf tatsächlich vor?
- Welche Kosten hat der Vermieter zu tragen?
- Müssen vom Vermieter veranlasste Baumaßnahmen geduldet werden?
- Was ist bei Auszug zu beachten?
- Wer trägt die Kosten für sog. Schönheitsreparaturen?
etc.
Dem Vermieter stellen sich folgende Fragen:
- Welcher Mietzins entspricht der Marktlage?
- Welche Renovierungskosten muss ich übernehmen?
- Wann liegt Eigenbedarf vor?
- Wie sind Nebenkosten abzurechnen?
- Wie, in welcher Form, mit welchen Fristen und aus welchen Gründen kann ich das Mietverhältnis aufkündigen?
Teilweise sind diese Fragen im Mietvertrag geregelt. Durch zahlreiche Änderungen in der Rechtsprechung sind allerdings manche Klauseln in Mietverträgen nicht mehr anwendbar,
als Beispiel seien nur die Schönheitsreparaturklauseln genannt. Deshalb sollten beide Parteien, insbesondere bei langlaufenden Verträgen, von Zeit zu Zeit prüfen lassen,
ob die entsprechenden Klauseln noch mit der Rechtsprechung vereinbar sind.